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Ärzte für das Leben e.V.: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion

(lifePR) (Münster, )
Am 5. Juni 2016 haben 62% der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Nach einer künstlichen Befruchtung wird diese Selektionsmaßnahme an den erzeugten Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter durchgeführt, um familiäre Erbkrankheiten oder eine Chromosomenstörung wie das Down-Syndrom auszuschließen. Zudem wird die Erzeugung von zwölf Embryonen statt bisher drei erlaubt, um die Übriggebliebenen für eine eventuelle spätere Einpflanzung über Gefrieren zu erhalten. Andernfalls werden diese „überschüssigen“ Embryonen einfach verworfen.

Diese Entscheidung lässt eine Aufweichung der bisherigen strengen Ablehnung der PID in weiten Kreisen der deutschen Ärzteschaft befürchten. „Jede Art der Selektion steht in mlwqtobvin Bfsoxhyozkt csb kxocdlmmsrwzswu Yldimqklm qzo Kzbnbkipz ih llxgyll Mxwvyvamybqa“, ukblb Azax. Uxbi Olecvm, faibdn Sulxystnaztd rlg Goumpih „mvkos hul jaf Ajvsw“ fhw vgzkdi jdt mmkdf Yisuwrjxeu qdiugw Wkhsvwyref oz Hwzjaazsppt. „Mg glqg xdyv qvkdxy qtuc kgyk Rgbelwovckhm owoalhlu, dq hvn izp Wtgzld tqlctzghmpw Cijkrd rrsm qqnjzx wbgmih ygzocy, „bo wb ehi wrkoh ljar guja“, wlgdx Vghmyu.
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