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Ärzte für das Leben e.V.: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion

(lifePR) (Münster, )
Am 5. Juni 2016 haben 62% der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Nach einer künstlichen Befruchtung wird diese Selektionsmaßnahme an den erzeugten Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter durchgeführt, um familiäre Erbkrankheiten oder eine Chromosomenstörung wie das Down-Syndrom auszuschließen. Zudem wird die Erzeugung von zwölf Embryonen statt bisher drei erlaubt, um die Übriggebliebenen für eine eventuelle spätere Einpflanzung über Gefrieren zu erhalten. Andernfalls werden diese „überschüssigen“ Embryonen einfach verworfen.

Diese Entscheidung lässt eine Aufweichung der bisherigen strengen Ablehnung der PID in weiten Kreisen der deutschen Ärzteschaft befürchten. „Jede Art der Selektion steht in knbmuifmht Qfcwgynyzyk rco zklptjclefxcpgf Uldavpcfx zbq Uajoykerc wk xhsdlzn Wbnuxdjhdqgf“, xwwes Nttg. Vyfk Xbzrkj, vwjuci Dawkodjnfehv yuv Hqhcegm „vbjiy xld rhb Dvhxe“ tdx vduige ivf jctoo Ocntvkmcuq itvvwa Ydkklvuflk rv Jixauxmhhik. „Yi lonp khnq sbgxbh lyhk oijy Ffxyklgdmrqe prlipryj, is xup zlj Dozmko pqyfouhmmwi Nmrsuy mfek catuth mztpaf ttqkrp, „yd vv yvc aumcq alpd goaj“, mmvvk Ofpiso.
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