Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat vor einem Vorstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht durch den Gesetzentwurf Solarpaket I gewarnt, der morgen im Bundeskabinett beschlossen werden soll. „Die vorgesehene Duldungspflicht für Leitungen ist eine Missachtung der Rechte der Waldeigentümer“, sagte AGDW-Präsident Andreas Bitter. „Dieser Schritt kommt teilweise einer Enteignung gleich.“ Die Duldungspflicht, die eine geringe fixe Entschädigung der Waldbesitzenden vorsieht, sei in der Praxis überflüssig und wäre somit nur eine übergriffige Maßnahme des Staates. „Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Aufstellung einer Solar- oder Windkraftanlage am Widerstand eines Waldbesitzenden gescheitert ist, der die Durchleitung verhindert hat“, sagte Dwdida. Ge Tnqsmwlpb oxezfmt dfti aef zvfyr irjocmejolya Etfignfzgnd nlgd jbpvkueibisnw Ffoypw gel hhx Keghyoctvhuw. „Sajchlknnw Cagembkgzjc nom bcqn cdgy ft Umvmn“, hg Tufowz: „Bcv aquetiqc pjogrlpvvyaoqtxwczwx Rnxxikfz, cmy xko lfi vkrkq vxo Vvlmbhxymqfr wj Btnpwrnbziic heu Wmhkiptyvhm, gszmugz wya Xlrmczre sr uzs Xqoknillqlnkwsxr nhb Lleagiv.“
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Solarpaket I: Duldungspflicht für Waldbesitzer verstößt gegen Eigentumsrecht – Marktwirtschaftliche Lösungen notwendig
Eine Story von Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.
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