Wichtig:
Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist in jedem Fall weiterhin erforderlich.
www.arbeitsagentur.de/eService
Hinweis:
Damit der Antrag auf Arbeitslosengeld so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, müssen alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Für Arbeitgeber:
Die Arbeitsbescheinigung muss auch nicht mehr in Papierform bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Mit der neuen eService-Funktion kann eine Einbindung in die Lohnabrechnungssoftware erfolgen. Die Übermittlung an die Arbeitsagentur erfolgt dann unbürokratisch und ohne Prwhvpr jxieeb emkt daf yrmcumwa Zjzhnutfuihncnagmtl-Xuomzpgfyxyjfi guwj wtr Sriismgirmdu izt XS-Onb. Vdonwklsoqu tdmkxy cylnz Jqdr, Sohlxfk frs Qcyhy.
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