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Meldepflicht: Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Betriebe sind verpflichtet ihre Daten bis zum 31.03.2020 an die Arbeitsagentur zu melden

(lifePR) (Karlsruhe, )
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Die örtliche Arbeitsagentur muss diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2019 prüfen. Deswegen müssen Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31.03.2020 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht dies elektronisch.

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Kommen die Betriebe der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen und die entsprechende Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die ireocxuryek Qqbvzfth XF-Ttjv vddsea.

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