Persönliche Arbeitslosmeldungen, die entsprechend der gesetzlichen Frist spätestens am 11. oder 14. März erfolgen müssen, können ohne leistungsrechtliche Nachteile am 15. März nachgeholt werden.
Arbeitsuchendmeldungen können am 11. und 14.März telefonisch, per Mail oder online erfolgen.
Die kostenlose Servicerufnummer lautet 0800 - 4 5555 00 und xgi fqu 1 nwz 57 Tpq btfbrchnxo.