Persönliche Arbeitslosmeldungen, die entsprechend der gesetzlichen Frist spätestens am 29. März erfolgen müssen, können ohne leistungsrechtliche Nachteile am darauffolgenden Dienstag nachgeholt werden.
Arbeitssuchendmeldungen können jederzeit telefonisch oder online unter www.arbeitsagentur.de erfolgen. Dies gilt auch für Antragsstellungen auf Arbeitslosengeld. Die kostenlose Servicerufnummer lautet 0800 4 5555 00 – sie steht (außer an Feiertagen) Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr tsi Egvdftrbt.