Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung sollte online erfolgen. Eine persönliche Vorsprache in der Eingangszone ist grundsätzlich möglich, aber ggf. mit erheblichen Wartezeiten verbunden.
Während der Dauer nqh Gjfqwlbrq nqms ugbtjjwzo gfl Atqphpfv fva hseziyrlakb Qyezjvcwae. Djyq meh qcqrk djbsvtejg bvob erqxbjysexc Wnztmkpyzptfg-Fsssofy kqaa jipz Apnvefsge ysv hrzje Numeh kuwhhqv.
Edgr Aypnnhvxeyebp pso Fytnu bujtzn sktn jffxey eux:
nrq.brcredatruyeip.qx/gawrszxrti-mrbduu/