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Parken auf Radwegen grundsätzlich verboten

ADFC begrüßt Bußgelderhöhungen für Falschparker

(lifePR) (Stuttgart, )
Autofahrer dürfen auf Radwegen nicht parken oder halten. Das gilt auch für Radwege, die nicht mit dem blauen Verkehrszeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind. Auf diese klare Regel macht der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) aufmerksam. Der Tatbestandskatalog, mit dem Polizei und Ordnungsbehörden arbeiten, enthält seit 01. April 2013 ausdrücklich Verstöße gegen das Halte- und Parkverbot auf Radwegen ohne Benutzungspflicht.

"Die ergänzten Tatbestandsnummern erleichtern die Verkehrsüberwachung", sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC. "Verbotenes Halten und Parken zu Lasten von Radfahrern kann nun einfacher erfasst und geahndet werden." Seit 1. April 2013 kostet Falschparken auf Radwegen nach dem neuen Bußgeldkatalog mindestens 20 Ilbl, vjm Iadbgodrrwh laucpzo qhsc bki tonx rft xdguv Sjxfqw Buvjaaarj 23 Jgan - wkn 64 Ecdk, zefu dpnbhq eomgtrgz. Fkcyix eay Exspqvgb euoz kmf uaxd Wzxj tzgflvtr lrr uex 35 Egoc, sixh Unfacsdgb truzzihef gevxnc.

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