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Statement von Johannes Schaack, Redakteur bei anwalt.de, zur Spiele-App Pokémon Go

(lifePR) (Nürnberg, )
„Wer einen Unfall herbeiführt, weil er durch sein Smartphone abgelenkt ist, handelt in vielen Fällen fahrlässig und muss damit rechnen, dass seine Versicherung die Zahlung verweigert und er auf dem Schaden sitzen bleibt. Was den Datenschutz betrifft, gibt es zurzeit sicherlich bessere Spiele-Apps als Pokémon Go. Unter anderem muss zum Spielen zwingend die GPS-Funktion aktiviert sein und der Hersteller behält sich vor, die erhobenen Daten zur Profilerstellung zu verwenden und an Dritte weiterzugeben. Insgesamt bezahlt der User das Spielvergnügen mit seinen Daten."

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Meldung: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pokmon-go-tipps-zur-rechtssicheren-monsterjagd_084281.html

Zahlreiche Rechtstipps zu sämtlichen Rechtsgebieten sind unter www.anwalt.de/suche/rechtstipps abrufbar.
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