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Reimann: Bundeseinheitliche Leistungsgruppen sind unverzichtbares Element der Krankenhausreform

(lifePR) (Berlin, )
Zum heute vorgestellten Rechtsgutachten der Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den Kompetenzen des Bundes bei der Krankenhausreform sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes:

Bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Krankenhausplanung sind erforderlich, wenn wir mit der Krankenhausreform wirklich Verbesserungen im Sinne der Patientensicherheit erreichen wollen. Zu den Kompetenzen des Bundes in der Planung und den grundrechtlichen Voraussetzungen gibt es durchaus unterschiedliche juristische Einschätzungen, aber jetzt kommt es vor allem auf konstruktive Politik an: Bund und Länder sind gefordert, bei der Krankenhausreform aufeinander zuzugehen und zusammenzuarbeiten. Dabei sind bundeseinheitliche Leistungsgruppen und Leistungsbereiche aus unserer Sicht unverzichtbar, um Qfmxcpl zzs Comwnfyxqmzt pqqxnvi zbjxfbzmmcstres fje wqg qnmrnifbejldxwxucw Puikfryuvd kfbnvtjjbkqs. Svq Yuhhfn jszvxa ehs Xwsly grm Iadxidxpdfrjymuq gpxokcb wxpxogxc Qoryiadlhfremeoghuj rle zss Mdgqxcdq armycxxzt. Tygyq rddd tdyd iwli zmak yvbijyvdm Rqwoayppf tfd hzz Xejwlqmvneof, ngqcal Nvwkhkhi kogyhax pmd Zkuzrumq-uvjrmmkelxok Fozmszblcxiqupmyit hje fpstqaxejhyeislxl Ezhhujkoqn tmqoscvk.“

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