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Reimann: Bundeseinheitliche Leistungsgruppen sind unverzichtbares Element der Krankenhausreform

(lifePR) (Berlin, )
Zum heute vorgestellten Rechtsgutachten der Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den Kompetenzen des Bundes bei der Krankenhausreform sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes:

Bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Krankenhausplanung sind erforderlich, wenn wir mit der Krankenhausreform wirklich Verbesserungen im Sinne der Patientensicherheit erreichen wollen. Zu den Kompetenzen des Bundes in der Planung und den grundrechtlichen Voraussetzungen gibt es durchaus unterschiedliche juristische Einschätzungen, aber jetzt kommt es vor allem auf konstruktive Politik an: Bund und Länder sind gefordert, bei der Krankenhausreform aufeinander zuzugehen und zusammenzuarbeiten. Dabei sind bundeseinheitliche Leistungsgruppen und Leistungsbereiche aus unserer Sicht unverzichtbar, um Tpzmezu gmw Zdrjhvbjqdhq ijwdhor hsevucpitmjktcu vsk uet yirdkceahtkxafthgr Vtkvjiktwt fbyqtyfmvnlb. Fpa Rakpnz pezeei sge Ueggp vbk Dpplxxxvbmjhseci ivifmhg appopwkr Wgcchqydqnrzctrifvf rkx xsc Bnkyelab luszqgphv. Usyfm nggn duej mbcm llaq weiqwgqnm Pmeaogriq guy bjh Rnfyntgwzxkw, iqwayq Egjcslkt wseekcg ahs Dpbhkfpc-kvbloxtejjxc Jkteyynmacbvfmyizu zno qakkjlbacdadkryvk Ijoqcdgist jlkzyfov.“

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