Nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst teilt die Gesundheitskasse mit, dass die Begutachtungen in der Regel rechtzeitig schriftlich angekündigt werden. Sollte es zu kurzfristigen Terminänderungen oder Terminvereinbarungen kommen, werden diese immer gemeinsam mit den Versicherten oder deren pflegenden Angehörigen, Bevollmächtigten oder Betreuern telefonisch getroffen.
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