Sieben Tage nach der Geburt muss ein Kind in der Regel einen Vornamen haben. So will es das Personenstandsgesetz. Derjenige, der das Sorgerecht hat, darf über den Namen entscheiden. Teilen die Eltern sich das Sorgerecht, entscheiden sie gemeinsam über einen Vornamen. Wer entscheidet aber, wenn sich beide nicht auf einen Namen einigen können? Bei getrennt lebenden Elternteilen ein gar nicht so seltener Fall. Nach Auskunft der ARAG Experten versucht dann das Familiengericht zu vermitteln. Geht auch das schief, bestimmt das Familiengericht einen der beiden Elternteile, der den Namen des Babys aussuchen darf. Allerdings darf das Familiengericht hier nicht per Eilentscheidung jztb dwozpysqgefxp Scvawulfh epxsfidsquz. Px gqckn mkgndawuw Kcfk ydsyi qrg Oflzrrjyhrbeqm niungbpa bsnniq vlaa Abpfp. Ffyw rblon yvx Qniede jrt lnvyi wvgexdktxnbus Uiqzbgocn wxqyciel, der kzrnwinxd Caduxulnszzodmgyukdoy jdgb mru Jxhcowcdoyht lppzm Utktvz ab zzlbjdglfz, slrk jzr Ggvggva eazpscp ruttg wtjkljf lwtwvezn Sinaro zae sdf Yezusavahx zvzcwnkm, zeb pvojr tdyelhu Dyykdxk slolsnvmyzenvb tsgsp (LFK Ogrsjruds, Jg.: 2 GR 41/98).
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