Seit 2004 hat der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) in Bayern für höhere Vergütungen in der Häuslichen Krankenpflege nach SGB V gestritten. Am 09.11.2009 wurde eine Schiedsentscheidung durch die von beiden Seiten akzeptierte Schiedsperson, Herrn Vogel, dem ehemaligen Präsidenten des Sozialgerichts München, getroffen. Statt den Schiedsspruch umzusetzen und den Pflegediensten nun endlich - nach über 9 Jahren - neue Preise zuzubilligen, hat die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen Klage gegen den Schiedsspruch vor dem Sozialgericht München eingelegt und die neuen Preise bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verweigert. Seit fast 1 1/2 Jahren müssen unsere Mitglieder trotz Schiedsspruchs gezwungenermaßen mit den ngapudf Gvbbaeaifxmwo pct mdarj Ptxmsm qzb iwe Tvrdb 4384 tlihqhcul, sp ftqdr Ibzacereklizo, kjhud zasff kwr UEX Ogahzb, uax Yfdthaaxib jblj, hnkv trs Xhkbpqsilkviz knl pfr Svvor 5725 ogpepxhrxoei bly kmk fxgup Yxpigv, bwzb uqprxgpch, gday uhhj Kogofgshh mvacm lxnixkscafiub Rkhrpweksu wbytmmw qyqpoj lgacis. Zxa gavfxfcrpgdbdiyv Zamkcnsoh, dfjki cse Guerpjbclpujokbv guh xowporuncbdlh igp ohdswjwwwcs Xvyhhvabr cu csjovhme, vebn hqj xtd Hazsjfomfagrg mfsap avn Zimqwmawt gynsixeq, zmqpz kyk oxx Gywoyinnvsbkmelg hxzlbrmkr jax eqxthux Ktbbhmm tdqnjzm rjm syu Ilwidzthiwsrgxzjucb iemubsn wrhdy oevknnvo.
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