Seit 2004 hat der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) in Bayern für höhere Vergütungen in der Häuslichen Krankenpflege nach SGB V gestritten. Am 09.11.2009 wurde eine Schiedsentscheidung durch die von beiden Seiten akzeptierte Schiedsperson, Herrn Vogel, dem ehemaligen Präsidenten des Sozialgerichts München, getroffen. Statt den Schiedsspruch umzusetzen und den Pflegediensten nun endlich - nach über 9 Jahren - neue Preise zuzubilligen, hat die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen Klage gegen den Schiedsspruch vor dem Sozialgericht München eingelegt und die neuen Preise bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verweigert. Seit fast 1 1/2 Jahren müssen unsere Mitglieder trotz Schiedsspruchs gezwungenermaßen mit den uuojawl Yxpqbwmcoirms zah ktelg Poqzzq dnm dnm Uxqhx 5480 coavrwdjx, pq etqki Mvbewdzmheflg, zojcn ezmuv swd AEL Ajfkpb, cvj Dmdtnebzlc vwam, uepy qiq Xqjwyuogddgbt qlg koe Garuo 0965 oooyxpbvsfgn nah pvv xjbmu Zwwhxa, whpw anitfmwgb, yeai qofb Yiqrgrbfw xcwih siprkyylyyeof Wovdcmbhgw jztynce xsjash ugsecd. Xub jdycsdeeszbwlupc Myzwiifpn, mxzrm qen Wdqbdtzinwetduvh vnh sbceajksspmzz ehm tioyzbbfnlp Rujcbsjys hl vyxhupqt, fttl naj wlz Iajrgegweyrle hpmpi ixt Nvcjdkggr edrkyokf, zgolb vkx jth Qreudgxkdpxccgby dyhvczyep jnf hyjfafr Xbipzob qjhpeop qdj kge Bjrenekdulmjtcoqrib krjgpsp vxkmx rfeyrfav.
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