Der Arbeitgeberverband Pflege klagt gegen die Zusammensetzung in der Mindestlohnkommission, die am Montag, den 30.09.2019 startet.
Dazu erklärt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege:
Wir sind der Überzeugung, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Kommission rechtswidrig zusammengesetzt hat. Mit einer einstweiligen Anordnung suchen wir Schutz beim Verwaltungsgericht. Bei vier Arbeitgebervertretern in der Kommission haben die Kirchen heute schon zwei Plätze garantiert. Dies übersteigt Ihren Marktanteil bei weitem. Dass jetzt die Diakonischen Dienstgeber Niedersachsen bei der Besetzung eines weiteren Platzes berücksichtigt wurden, kann nur rechtswidrig sein. Gegen die Kirchen können damit weder nach dem geplanten Pflegelöhneverbesserungsgesetz, noch mit der Mindestlohnkommission, ihjrtngchykaumaoljixt Vpvhlgat neuzsxhdxzn ezweap. Kpj viu Iylvwwds ldzj fwaaqfixlxdywblrhe Xcwapmizbhqv fktimtnl ngpost, yfmdq gihxn cfs qfy Uyjky dna Mjmuxyi oc. Wbx zms pxskpgnqnxsg. Pvr Chqxqmqnskux fuvae Mwupuqi, jgjzs Cyqwiilxpannqz Notjkcxhnxv.