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Arbeitgeberverband Pflege: Pflegetransparenz braucht nachvollziehbare Form der Veröffentlichung

Arbeitgeberverband Pflege zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Kreisverwaltungsbehörden keine Prüfungsberichte der Heimaufsichten veröffentlichen dürfen

(lifePR) (Berlin, )
Mit zwei Beschlüssen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass mit dem Bayerischen Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung einhergeht, Ergebnisse von Prüfberichte zu veröffentlichen, die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellt wurden. Diese dürfen jedoch nicht durch die Kreisverwaltungsbehörden veröffentlicht werden.

"Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben klar dafür Position bezogen, dass nötige Transparenz auch eine geeignete, für den Bürger nachvollziehbare Form der Veröffentlichung braucht. Alle Prüfergebnisse werden bereits durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bundesweit in einer übersichtlichen und praktikablen Form veröffentlicht. Wir sind für eiknncnu Tkoisnqza, pely qnkyn xzyaphbd pencaowkom ifpdzubpbeca Rhmg khz Thhxeulzfia xpzuda rl ishrb.

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