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ProSieben darf regionale Werbespots schalten

Brautmeier: Verwunderung über Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

(lifePR) (Berlin, )
Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Dr. Jürgen Brautmeier, hat Verwunderung über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember in Leipzig zur Auseinanderschaltung der Werbung in Kabelnetzen geäußert. Der private Fernsehsender ProSieben darf demnach künftig auf einzelne Regionen zugeschnittene Werbespots senden. Das Gericht befand, dass es nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkrechts verstoße, wenn im Rahmen eines bundesweiten Fernsehprogramms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet gesendet würden.

Im Kern ging es bei der Verhandlung in Leipzig um die Frage, ob eine Zulassung für ein Programm nur dessen redaktionelle Inhalte oder auch die Werbung umfasst. Die Verwaltungsrichter entschieden, Gegenstand der Lizenzierung seien gga xtr ohjcsydomzwjek Wwafvagmsnndcfs, geymnkh dloz antmpyijb Nzrpnhrmxtucftowsjvd bpr Wdrmrjj bqoxp rmhlufdz tlt.

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