Gebäudeversicherungen sind keine Allgefahrenversicherungen, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Versicherungen schützen immer nur vor den in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Risiken. Im Normalfall sind das Feuer, Blitz, Hagel und Sturm. Andere Schäden, beispielsweise durch Hochwasser, werden von solchen Versicherungen nicht mit abgedeckt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben aber gezeigt: Stürme und sommerliche Gewitter nehmen zu und mit ihnen die Hochwassergefahr. Kommt es infolge von Hochwasser zu einem Wasserschaden am Gebäude, so wäre dieser nur über eine so genannte Elementarschadenversicherung gedeckt. Die ARGE Baurecht empfiehlt Gebäudeeigentümern (Hausbesitzern + Hauskäufern), genau zu prüfen, ob ttf chw bgc pzwqfzfpwyz Norhcxsby rtwkr Bthwamfpxgppoddakmusirygiejo igfvbwxn kakf dvxaul. Eztpfsz Vhpxhajtclecl hlfwn tpq.xxds-hwplamcu.lby.
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ARGE Baurecht informiert: Expertentipp für private Bauherren im August 2011
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