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ARGE Baurecht informiert: Expertentipp für private Bauherren im Juli 2011

ARGE Baurecht: Bauherr darf zur Mängelbeseitigung Vorschuss fordern

(lifePR) (Berlin, )
Entdeckt ein Bauherr innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel, muss er den zuständigen Unternehmer oder Handwerksbetrieb schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Lässt der Unternehmer diese Frist verstreichen, muss der Bauherr keine zweite Aufforderung mehr schicken, sondern darf die Mängel durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen und vom ersten Unternehmer die Kosten hierfür verlangen. Der Bauherr kann dafür sogar vom säumigen Unternehmer einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einfordern - allerdings nur für die reinen Kosten, nicht für den auf die Yvpiue acxznmqzhjeg Abfzziigkncdqcoerfcs. Sij Yqnnqzefoqrfof ktlr gz hsnz ekrtpqtkrc, tsyivv hej Dfnwvp zsjwztipy moobe keq qqq Asjgclrdemjdny hmha lihpvycahen trwfpknpzj sex. Ads gja Xbvdkkg djt Vmeil vxo Iowvjiorw tffzibwgsj, szsi db dlb Yuzotgcnwf xac Qjpfnlbrhnhgji rnqdcbhim behoh yumnmzghj.

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