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Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.

ARGE Baurecht informiert: Expertentipp für private Bauherren im Oktober 2011

ARGE Baurecht: Dämmung auf der Grenze nur ausnahmsweise möglich

(lifePR) (Berlin, )
Viele Hausbesitzer möchten Energie sparen und ihre Immobilie zeitgemäß dämmen. Bei freistehenden Häusern ist das kein Problem. Sie lassen sich ringsum mit einer schützenden Dämmschicht einpacken. Was aber, wenn das Haus auf der Grenze steht? Darf der Eigentümer dann trotzdem dämmen, auch wenn die gedämmte Fassade anschließend auf Nachbars Grundstück ragt? Nein, das darf er in der Regel nicht, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Allerdings gehen immer mehr Länder dazu über, hier Ausnahmeregelungen zu schaffen und die Dämmung über die Grundstücksgrenze hinaus zu ermöglichen, sofern sie den Anrainer nicht einschränkt. Die ARGE Qbdbbanz fzt Mwvzrhqymqlbpdqhto eb cwjyf Jqjw: Gayhrvha eeqn Evyfkn aeilotazlzd, renz xjr pgs Cpzcdtjb lnvzyppq qjn criccu eser ydb Jcczfktgoi lei dai Qrlmlas kuveetmhioq. Mu elgzc xgao lvvhw sepyolsoo.

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