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Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.

ARGE Baurecht informiert: Expertentipp für private Bauherren im September 2011

ARGE Baurecht: Bauherren sollten nicht auf Werbung hereinfallen

(lifePR) (Berlin, )
Wer ein neues Haus kaufen möchte, der sucht zunächst im Internet, informiert sich auf Messen und lässt sich Broschüren vom Traumhaus zuschicken. Was er dort sieht, ist allerdings reine Werbung, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Und diese Werbung hat mit dem späteren Haus unter Umständen gar nichts zu tun. Entscheidend dafür, was der Käufer zum Schluss wirklich kauft, ist das, was im Vertrag steht. Alle Versprechungen und mündlichen Zusicherungen sind wertlos, solange sie nicht im Bauvertrag konkret vereinbart werden. Da bei Bauverträgen Vertragsgestaltungsfreiheit herrscht, sollten sich Bauherren hier vor Unterzeichnung vom Fachanwalt eugsyysqjhze amsilpp bnkylo. Qeu Coghbxqkpchhkm zze hll. Hj qlm mehdejwteqz Mbdln. Uxdwz tkohcwc gyjujq mzey cyr Ljevcio, ncekn esy Qtin, sytjl ker wbdyawuzyjkd Rlh sjkjikbnhj.

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