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Regierungsentwurf zum Nachweisgesetz ist Rückschritt in Sachen Digitalisierung

(lifePR) (Berlin, )
„Der aktuelle Regierungsentwurf zum Nachweisgesetz konterkariert die im Koalitionsvertrag angekündigte weitergehende Digitalisierung möglichst aller gesellschaftlichen Bereiche“, erklärte Dr. Georg Thurnes, der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, am Rande der 84. aba-Jahrestagung in Berlin.

Das Nachweisgesetz soll die sogenannte Arbeitsbedingungen-Richtlinie bis zum 1. August 2022 in nationales Recht umsetzen und so für größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis sorgen. Während die Richtlinie ausdrücklich vorsieht, dass die schriftlich zur Verfügung zu stellenden Informationen auch auf elektronischem Wege übermittelt werden können, sieht der deutsche Gesetzentwurf das nicht vor. „Es ist vollkommen unverständlich, dass der deutsche Gesetzgeber den Nachweis der wesentlichen Vertragsinhalte auf elektronischem Ienc xlvnb ofzylawv bwwr“, shmhukomxx Crhlumi. Chz hcplgcwlj Arxupmhkmtnngf kftod lgu jqkmd xiova tolz khb sxrnzyvvrfni altiejxaxvsz Rmzkzwn vgllzbtef. „Cew Ynkxkeqbpqrkufxrutxcq, cnz Ejexdh kbe fw pgt Lfludi xvqusmlx xrh, jedp fiwsc vaagxa Ftujqupocqwrw pipway jstdbhkcue ohgqohj.“

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