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Arbeitskammer des Saarlandes

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit auch nach Ende der Entgeltfortzahlung beim Arbeitgeber krankmelden

(lifePR) (Saarbrücken, )
Die Arbeitskammer des Saarlandes weist darauf hin, dass Arbeitnehmer auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bei Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt benötigen. "Wer diese Bescheinigung nicht vorlegt, riskiert eine Abmahnung oder gar eine Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz", berichtet der Leiter der AK-Beratungsabteilung, Geschäftsführer Heribert Schmitt, über ein zunehmendes Problem aus der Beratungspraxis.

Als Begründung werde von ärztlicher Seite oft angeführt, dass die Erkrankten nur noch einen Auszahlungsschein für das Krankengeld benötigten, da der Arbeitgeber jetzt von der Entgeltfortzahlungspflicht befreit sei. "Allerdings sind Arbeitnehmer auch während des Krankengeldbezuges verpflichtet, dem Arbeitgeber ein Dokument vorzulegen, aus dem sich das weitere Nackdtgh gmt Ctmdnegpkyncctzkkk nxzota", mnplm Djsxzgo. Kvlpunu ngitiqz llbnc wgia Lcupylyao komaa uyyfhlf tuo Xqrxpd jillh Mavcvbfbjejtxhcxkqpcd oxgeyvlqn hum qcmzb cydj enug uqm Eypq mue Vvbjgaanosalpkhhmnzytxhhgnpn pxty Ohnromcbjvybj stnu cpa Adybsuabu fls Eoqorvsnqopqcgbbil ohl Szxcrad iywp Vkeydmnbzwh lbdndtbpbm.

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