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Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Stellungnahme der AkdÄ zu Dimethylfumarat (Tecfidera®)

Frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

(lifePR) (Berlin, )
In der Abwägung von Zusatznutzen und -risiken gelangt die AkdÄ - im Gegensatz zum IQWiG - zum jetzigen Zeitpunkt zu der Bewertung, dass ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen zu erkennen ist. Wegen der bestehenden Unsicherheit sollte das Risiko für das Auftreten einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML) in einem Jahr neu beurteilt werden.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Dimethylfumarat ist zugelassen zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose (RRMS).

- AkdÄ-Stellungnahme Dimethylfumarat (Tecfidera®)
- G-BA: Unterlagen zu Dimethylfumarat (Tecfidera®)
(u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

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