Bei Bagatellunfällen müssen die Beteiligten unverzüglich beiseite fahren. Nach Informationen von AUTO BILD (Heft 41, Erscheinungstermin 9.10.2009) kann jeder mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro bestraft werden, der diese Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (§ 34) nicht beachtet. Der Versicherungsschutz ist bei leichten Unfällen gesichert, wenn die Beteiligten die Unfalldaten untereinander austauschen - am besten auf dem Seitenstreifen oder auf einem Parkplatz. Anders sieht das aus, wenn es sich um einen schweren Unfall handelt, dann muss nach Absicherung der Yqekitoolqjm zgf Nyiwklo yfa nxtkdv bpsxeeccursonl Equlds nqbomgat etfbtt.
Kein Polizeiprotokoll bei Bagatellschäden nötig
Bei einem Unfall mit geringem Schaden muss die Fahrbahn unverzüglich geräumt werden / Austausch der Daten genügt für Versicherungsschutz
Bei Bagatellunfällen müssen die Beteiligten unverzüglich beiseite fahren. Nach Informationen von AUTO BILD (Heft 41, Erscheinungstermin 9.10.2009) kann jeder mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro bestraft werden, der diese Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (§ 34) nicht beachtet. Der Versicherungsschutz ist bei leichten Unfällen gesichert, wenn die Beteiligten die Unfalldaten untereinander austauschen - am besten auf dem Seitenstreifen oder auf einem Parkplatz. Anders sieht das aus, wenn es sich um einen schweren Unfall handelt, dann muss nach Absicherung der Yqekitoolqjm zgf Nyiwklo yfa nxtkdv bpsxeeccursonl Equlds nqbomgat etfbtt.