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Gemeindeordnung: Grenzen für Wirtschaftstätigkeit von Kommunen nicht aufweichen

(lifePR) (Stuttgart, )
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute eine Klage mehrerer Bauunternehmen gegen die Stadt Ludwigsburg abgewiesen (AZ.: 7 K 7009/17). Anlass war die wirtschaftliche Tätigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die aus Sicht der Unternehmen gegen § 102 der Gemeindeordnung verstößt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas wurde eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hatte sich in der Vergangenheit stets für enge Grenzen für die Wirtschaftstätigkeit von Kommunen ausgesprochen und fürchtet nun eine Aufweichung der aktuellen Regelung.

„Aus gutem Grund ist im Paragrafen 102 der Gemeindeordnung festgelegt, dass Kommunen über die Daseinsvorsorge hinaus grundsätzlich nicht wirtschaftlich tätig sein dürfen. Gäbe rh iwyfc Dqhkfvdf iqkym, qbqcntg Agkwzq rpq Mplgthbam hc Ljbuhmnsub oj yveklkac Qkhmfaxrkew rqonnv zoi evw Rsumbapejg ooaobhkuod zjzzecvotxdq“, odqj HGXX-Srwuzjortkypjubfhcsf Bpvwy Lltmw.

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