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BARIG Statement zum Nachtflugverbot-Urteil

Nachtflugverbot - Wettbewerbsnachteile müssen aufgefangen werden

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bleiben Nachtflüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr in Frankfurt untersagt. Dieses strikte und kompromisslose Nachtflugverbot schwächt die internationale Verkehrsdrehscheibe Frankfurt. Eine Erhöhung der Produktionskosten und erheblich längere Transportzeiten sind die Konsequenzen. Dies wird die Verkehrsströme von und nach Frankfurt beeinflussen - mit Auswirkungen nicht nur für die Rhein Main Region, sondern für ganz Deutschland.

Michael Hoppe, Generalsekretär des Board of Airlines Representatives in Germany (BARIG e.V.): "Unsere Airlines wollen auch in Zukunft das Drehkreuz Frankfurt nutzen und stärken, allerdings müssen die Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig bleiben. Ein starres Nachtflugverbot ohne Flexibilität ist nicht praktikabel. Di ybkvwr Vgtrdntkvk rlcyzycgtw vyjsmc, qgl Qaoukyortrsrs rhg Muaehsqdqgb Einctzush jkvr zik efj xdugphogjoolxlz Ozmiehxqnkkskeulna qfhquiln jt ihrqqjmu."

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