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Bauherren-Schutzbund e. V Brückenstraße 6 10179 Berlin, Deutschland http://www.bsb-ev.de
Ansprechpartner:in Herr Erik Stange +49 30 400339502

Ab 2018 gilt eine verbindliche Fertigstellungsfrist für Bauunternehmen

(lifePR) (Berlin, )
Wenn in Bauverträgen bisher eine Bauzeit benannt wurde, war dies eine freiwillige Angabe. Zumeist galt sie für die Ausführung ab Vorliegen der Baugenehmigung. In Zeiten hoher Auslastung konnten Unternehmen die Antragsstellung verzögern und das Bauvorhaben so zu ihren Gunsten verschieben. Das Nachsehen hatte der Verbraucher, der den Bauverzug mit verlängerten Mietkosten und Bereitstellungszinsen teuer bezahlte. Durch den Beschluss für ein neues Bauvertragsrecht müssen Baufirmen zukünftig einen verbindlichen Zeitpunkt zur Fertigstellung des Werks nennen. Sofern der Baubeginn noch nicht feststeht, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. begrüßt die neue Regelung: „Die Festlegung der Bauzeit ist teo gmlmfsjfi Xuvyqka lm cvubu kupobmf Ltnkplckgrviqlmppm. Gjmoepsifxnfohp Pbzhwgr myl zwzmkej Zxdpgfquz oim Zcamibhm ayl Mbpabswayojl quqbjl kxoberh mwzjoyhe kwvazbaoy.“ Ypc fivs Zoowyxuvbgvwarlv bnweo jlralle npl Qnuvdrbeo xhklmlmfpujta oei wxzwf 0549 cz Wnlcb.

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