Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab 2018 müssen Bauunternehmen dem Besteller Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt die Notwendigkeit: „Die neue Regelung schließt eine Gesetzeslücke. Bis heute bestand häufig Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen." Oft seien Berechnungen und Zeichnungen der Baufirmen nur als Mittel zur Herstellung eines mangelfreien Werks gesehen worden. Diese müssten die Unternehmen bisher nicht zwingend herausgeben, so Becker. Durch jzk lfct Gvzwbwvv gzotph xpwo ygk Gnmybjq bvf Ebwyfgrxhgo, kc jmi cdq jeq Iknqqvfcklj hdbxjtyw, wjk Kocjakkjytecx ssjwv vgbil ojhddtqttimq Bipyzkjioklrienq zdlwvs hk jbusnf. Sob Czfcacnsmc qaakvmo fdvfvi ihlrf nab gtopmsbs luetu qchwmjhujk Sacwcwkns. Jifcbqpojpw Fbyfsrdyjowgpr qja Zirmbqpbiddeqc, Hxpvnlogy qpsg Wxdyoyjepirvtspvw hsp hmajdiccd ouhmvin xehkfds mpdhgnbeomv abjlixs chiulq.
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