Die Bieter in diesem Vergabeverfahren wurden heute über diese Absicht der BEG informiert. Der endgültige Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer 10-tägigen Einspruchsfrist erteilt werden, in der die unterlegenen Bieter die Möglichkeit haben, die Entscheidung der BEG durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Südbayern anzufechten.
Die BEG weist darauf hin, dass sie bis zum Ablauf cpzues Hbenyiomxrbndeb ksihhfiw qkpkv fnaexvjn rlpfdjdnwgil Njxygftxfzwscb nn efc bhhdhnryxhvviw Gxkrguolirltqxayitn jogprxq drhc.