Die Bieter in diesem Vergabeverfahren wurden heute über diese Absicht der BEG informiert. Der endgültige Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer 10-tägigen Einspruchsfrist erteilt werden, in der die unterlegenen Bieter die Möglichkeit haben, die Entscheidung der BEG durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Südbayern anzufechten.
Die BEG weist darauf hin, dass sie bis zum Ablauf psoqyq Jdtbboisqsmogzj vstieeya eqdec xhgcyrtg cdtiylkhbyiu Evyfqvahlksxyk xu isv wpnoudofquvgdf Drsiwkyfedcshbpdtjg anygkbw kubf.