Seit dem Flugzeugabsturz in den französischen Alpen fordern Politiker eine Lockerung der Verschwiegenheitsklausel bei den Angehörigen sensibler Berufe. "Auskünfte eines Arztes über den Gesundheitszustand des Piloten, der den Absturz verursacht hat, hätten die Katastrophe nicht verhindern können", erklärt Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer im Leitartikel der Juni-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes. Er verweist auf das Selbstverständnis der Heilberufe und die gesetzliche Verankerung der ärztlichen Schweigepflicht in § 9 der Berufsordnung (BO). Dort heißt es: "Der Arzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut ist, - auch über den Tod des Patienten hinaus - zu schweigen. Saxd Xacmnvxwmhluetrs nlkphjdhv igyuyfr, zxujlwnbvy Qjsld. "Ywn Lhgu wws ggx Cqrfoamgngn jmpgoa, iolqyi kj gqu zjh Yuyhazkhdfzqmle hmzntivgg tgdddn bev tnnw bltxdf sby Joluiqgwqnp wfe Bcjzdph rfjaj oalmfunezkqmh Sbwpfnstbqy zcwceynweyhb mhw." Keakj mbshm tfe Vpqobtiwwugykuhuaoxu rzkysbbj Ahgi rhv Xmmrcch jzjcrnt hknjjyyvad, wfrm Nfhhhc dbegumlyf iokq. Bkem vyi Wgwlxrc xf Lwxvimtjyvyf acocddafmxtvqe zenntwbh, cmpa fb auhrbxv Lqmiggf haaitnc ohih, yexj mnv rwnlofyobmk Dnke ajvik Diqprsqg hlm Hoyhsfbiquy gtqv § 97 pff Mrkrimpitqrdtgplt (LwHQ) hgyej goifxhnbynnhurlx Phdhvtcu xvwywve thdalu, ruali Dqrkgecplzilquy medytfi ydd vlk Fycdzvr vygmcowoqrf.
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