Die Park- und Gartenanlagen der Schlösserverwaltung sind weiterhin für einen Spaziergang geöffnet. Für einen Besuch gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (wie z. B. Gruppenbildung vermeiden, Abstand halten etc.). Es wird gebeten diese Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, auf die durch entsprechende Hinweise an den Eingängen der Parkanlagen nochmals aufmerksam gemacht wird.
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