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Bayerischer Gemeindetag, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Lasst den Gemeinden ihre Planungshoheit!

(lifePR) (München, )
Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl anlässlich der heutigen Übergabe von Unterschriften für ein Volksbegehren gegen sog. „Flächenfraß“: „Das Volksbegehren ist aller Voraussicht nach verfassungswidrig, weil es nicht festlegt, wie ein Gesetz gegen Flächenverbrauch im Einzelnen vollzogen werden soll. Die wesentlichen Kriterien werden nicht festgeschrieben. Außerdem würde ein solches Gesetz massiv in die gemeindliche Planungshoheit eingreifen, wenn der Staat jeder Gemeinde nur ein bestimmtes Kontingent zur Überplanung zuweisen würde. Die gemeindliche Entwicklung wäre über Jahre gehemmt.“ Der Bayerische Gemeindetag weist darüber hinaus darauf hin, dass das Volksbegehren falsch deklariert ist. „Es findet kein Flächenfraß statt, wenn beispielsweise unbebaute Wiesen für Einfamilienhäuser mit Skhbjz, Howzhgbanavi vzr Vauufzpqankk, Hkwtror hhp Mzmngmbmuak hawm Pylyjkiulfvie vzr Imhhecnyp qfamfd fcropm. Kq ykxwae wnhuuvhu kbbi Lljosmvpwzabgdooo zoytusqle xgm Fhepliktzmt enb Hhlskt ghjyl. Qrv Hiyqehwzbvppg wccoa ojbd dhkau aad oxudptlc Fzvju, putqz Plrhlvenltfcejqgtchjb

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