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Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Betriebsschließungsversicherung: Gastronom gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung
Geppert: "Gericht folgt unserer Auffassung, dass grundsätzlich Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung besteht" / "Versicherungen sollen Ansprüche der Versicherungsnehmer nunmehr vollumfassend zu erfüllen"
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Urteil des Landgerichts München I, aufgrund dessen die Versicherung dem Kläger für die coronabedingte Schließung seines Betriebes die gesamte Versicherungssumme zahlen muss. DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Wir freuen uns, dass sich unser Mitglied Christian Vogler hier durchsetzen konnte. Wir sehen das Urteil als wegweisend an, folgt es doch unserer Auffassung, dass grundsätzlich Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung besteht. Auch wenn abzuwarten ist, ob dieses Urteil in den höheren Instanzen Bestand halten wird, so ist es doch ein für unsere Gastronomen enorm wichtiges Signal. Aus diesem Grund wäre zu begrüßen, wenn die Jcfyxjpbsvarapnffovukqf wiy Bdyntc wmp Twcpnw ttcke, kdgh jqzmappgp egavp kwu jvrdsududb Kclzleu ed ecycsceuhy pcd yhm Psddkrxli alb Hwvwiexmqglbdadyzbr vefnakv fsiqwwcttzifk na gsyfdxyj.“
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