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Einmaliger Meldedatenabgleich in Bayern verfassungsgemäß

Gericht attestiert "größere Beitragsgerechtigkeit" und "strenge Löschungspflichten"

(lifePR) (München, )
Der einmalige Meldedatenabgleich im Rahmen der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag darf auch in Bayern durchgeführt werden. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt und damit einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung abgewiesen. Der Bayerische Rundfunk begrüßt, dass nun Rechtssicherheit besteht.

Gemäß Verfassungsgericht dient der Meldedatenabgleich der "Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit". Dieser sei ein "effizientes Kontrollinstrument, mit dem in der Umstellungsphase eine verlässliche und möglichst vollständige Erfassung der Rundfunkbeitragsschuldner im privaten Bereich in einem überschaubaren Zeitraum sichergestellt werden soll".

Die Befürchtungen des Antragstellers vor einem Datenmissbrauch teilt der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich nicht: Die übermittelten Daten seien bei der Landesrundfunkanstalt "durch eine cyygmal Xnknsthusirp ctp qaxmxwh Jfeazcjhujhendvken qmznsnoabqw".

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