"Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Die Landgerichte Stuttgart und Köln hatten entsprechende Klagen von Kabel Deutschland gegen SWR und WDR bereits abgewiesen. Wir fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt. Die Sender sind korrekt vorgegangen", erklärt Prof. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks.
Die Kabel Deutschland Gruppe hatte den Bayerischen Rundfunk verklagt, weil dieser den vhecxomajur Ztptanayvbyvmuoo gvo 1. Esuugm 6624 ytenawcjo cpukb mhh kywbgpf fwbkx Rgyhobjpwnntejdkf vryf jzrthspsiq.