Als Ursache für die Kontamination wurden Laborabfälle des Molkereibetriebes ermittelt, die unsachgemäß entsorgt worden sind.
Chloramphenicol darf nicht an Tiere verabreicht werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
Die zuständigen Behörden haben alle notwendigen Schritte unternommen, um eine Gefährdung der Verbraucher auszuschließen. Die Verbrauchersicherheit ist gewährleistet. Alle ermittelten Betriebe, die das belastete Futtermittel verwendet haben könnten, sind sofort gesperrt worden. Nach den aktuellen Erkenntnissen udkm lse yh omh jvobqdirmfg Vkioilyy txbaajhjboipx Trygpnriyxts jnybr uhhliseke.
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