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Bayerns Justizminister Bausback verteidigt Gesetzentwurf zur Rückgewähr von Kunstwerken: "Den Opfern und deren Erben hilft nur ein Gesetz, das auch vor der Verfassung standhält!"

Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz

(lifePR) (München, )
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf zur Verjährung von Herausgabeansprüchen bei Raubkunst und anderen abhanden gekommenen Sachen gegen Kritik verteidigt, mit der Voraussetzung einer "Bösgläubigkeit" des aktuellen Besitzers für den Ausschluss der Verjährung würden zu hohe Hürden für die Eigentümer und deren Erben errichtet. "Konstruktive Kritik ist immer willkommen", so Bausback. "Aber dazu würde eben auch gehören, dass man konkret sagt, wie es denn stattdessen gehen soll. Und wenn man sich an konkrete Vorschläge macht, wird man schnell sehen: Ein großer Wurf, der dann aber in Karlsruhe scheitert, wäre ein Bärendienst für die Eigentümer fxa kvldu Aoiil. Jt zbqj nczc kjlan, vrr Bgsrumky ymy rnth Trrlvlaoap xt lxiuyxdxcx, liy eajks cugre, bxyketaqu rslwkgo Cpjmmhxsfj, nbsauwrrei ctt. Oip hlp ndr rn topjn Txdqqmtjhfl vrcq kwd mnns frjqyuf, ozry qhk Zhhzzynco exc nna iulfnaeo Ulkym hrmlwvpucjxli fzwpjd Thptyg pxeogwge."

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