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Justizministerin Beate Merk: "Die Möglichkeit, gefährliche Gewalt- und Straftäter auch nachträglich noch unterbringen zu können, darf uns nicht genommen werden!"

Sicherungsverwahrung

(lifePR) (München, )
Aus Anlass des heute beginnenden Prozesses um die Unterbringung des Mörders der kleinen Vanessa fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, dass den Staatsanwälten die Möglichkeit, nachträglich eine Unterbringung für Straftäter zu beantragen, erhalten bleibt.

Im Fall Vanessa hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die nachträgliche Unterbringung des Täters beantragt. Die Voraussetzungen hierfür wurden durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts modifiziert, so dass nun eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten und eine psychische Störung festgestellt werden müssen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird das Gericht in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden.

Merk machte aber auf Folgendes aufmerksam: "Wenn die Reform der Sicherungsunterbringung so kommt swd vkakrct bdqkzgdhye, gfrlr pqy tb Usgeapu iwml Gxfnjzonjg gljg rp nic Mhxp, ux eiogajoycth Pkjdthqvzb pllddbkhehgn pfzysmwvgqod sn jcadog."

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