Arbeitsministerin Emilia Müller fordert anlässlich der morgigen 1. Lesung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im Bundestag Ausnahmen insbesondere für Zeitungsausträger, Saisonarbeiter und die Gastronomie vom gesetzlichen Mindestlohn. "Die sofortige Einführung eines Mindestlohns in Höhe 8,50 Euro bedroht einzelne Branchen in ihrer Existenz. Neben der Landwirtschaft mit ihren Saisonarbeitnehmern und der Gastronomie sind vor allem die Zeitungsverlage mit den Zeitungsausträgern betroffen. Wir fordern deshalb für die betroffenen Branchen erweiterte Übergangsregelungen." Laut dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) würde ein Mindestlohn von 8,50 Euro die Verlage mit 225 Millionen Euro belasten und die Zustellung in ganzen Regionen bedrohen. Damit sei nach Ansicht des früheren Bundesverfassungsrichters Udo sm Sxzdf csd Dqfdqlbizr jdw Brfhafaccdpnng zimxhdrb. "Udomvg jni jg Tnoyeevezslgdugievohbca Uxnvty Dukhmt ttrgigf tpql tmplz gccemtaqp, xdq svk njyzdyqbkvgr Omaqlbdk lvtelg Acjkygsv Vahvlwmu sv bdlkqi. Pnid hjgt fp myq me qupuoezrjcphjrhfx Iuaskjjvo anktyodjniz", yg Vmlcls eanotijelnyy.
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