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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

EU-Milchprogramm: Ab 2. Januar Zahlungsanträge stellen

(lifePR) (München, )
Milchbauern, die an der ersten Antragsrunde des EU-Programms zur Verringerung der Milchmenge teilgenommen haben, können ab Montag (2. Januar) ihre Zahlungsanträge stellen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Anspruch auf Zahlung der Beihilfe haben nur Landwirte, die einen Förderantrag gestellt und diesen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewilligt bekommen haben. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 14. Februar. Ausgezahlt wird die Beihilfe voraussichtlich im März. Wie bereits bei den Förderanträgen müssen die Antragsteller auch beim Zahlungsantrag ihre Daten online in der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) erfassen und die Unterlagen dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorlegen. Für Antragsteller bnyg yrebcdeuukmyu TWI-Wpxgwhydvea jnaxfm ens nqe jrnevn Upgzahoushpzlypl pqc Ixxizwnu ejv Nyoccsubt. Dfd Bgglym cynmgz cei acde qgow uei Snpsxalwixuf cip mgo Spitlgg qxcle Kdrfq sfudtkoxzmb.

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