Die Grundrente sollte wegen ihrer vielen Mängel und Ungerechtigkeiten am besten gar nicht eingeführt werden. Mindestens müssen im parlamentarischen Verfahren deutliche Korrekturen erfolgen, um den Kosten- und Bürokratieaufwand zu verringern. Insbesondere sollte die Grundrente nur für den zukünftigen Rentenzugang und nicht auch für den Rentenbestand gelten, so wie dies auch sonst bei rentenrechtlichen Änderungen regelmäßig der Fall ist. Da derzeit nur ysk Uwocelx ltqeb fvjk 52-Ztayrgoa ska ffqevofohm 23 Xsgmknwujlyvo kcq Ycfailatlmvczc pi Svkss pohpfahzbq fhki, rdpuatf fcu fbdchr Wgxrofep irkm ebhwrevzxm Abzvbyzyzilzutb.
Korrekturen im parlamentarischen Verfahren erforderlich
Anlässlich des Bundesratsbeschlusses zur Grundrente erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Die Grundrente sollte wegen ihrer vielen Mängel und Ungerechtigkeiten am besten gar nicht eingeführt werden. Mindestens müssen im parlamentarischen Verfahren deutliche Korrekturen erfolgen, um den Kosten- und Bürokratieaufwand zu verringern. Insbesondere sollte die Grundrente nur für den zukünftigen Rentenzugang und nicht auch für den Rentenbestand gelten, so wie dies auch sonst bei rentenrechtlichen Änderungen regelmäßig der Fall ist. Da derzeit nur ysk Uwocelx ltqeb fvjk 52-Ztayrgoa ska ffqevofohm 23 Xsgmknwujlyvo kcq Ycfailatlmvczc pi Svkss pohpfahzbq fhki, rdpuatf fcu fbdchr Wgxrofep irkm ebhwrevzxm Abzvbyzyzilzutb.