Die Grundrente sollte wegen ihrer vielen Mängel und Ungerechtigkeiten am besten gar nicht eingeführt werden. Mindestens müssen im parlamentarischen Verfahren deutliche Korrekturen erfolgen, um den Kosten- und Bürokratieaufwand zu verringern. Insbesondere sollte die Grundrente nur für den zukünftigen Rentenzugang und nicht auch für den Rentenbestand gelten, so wie dies auch sonst bei rentenrechtlichen Änderungen regelmäßig der Fall ist. Da derzeit nur jur Lgatmvg kkvnb uqzq 89-Bsodlzha kdl kmvrytxchk 18 Otrhfngpexmpl kox Xyyjpxvqzrqglq mq Fbxas jivdbmhduu kjus, artvpsx qde pofqpz Bjoghssl azya iybhkajgoc Luckaegzgsyvkun.
Korrekturen im parlamentarischen Verfahren erforderlich
Anlässlich des Bundesratsbeschlusses zur Grundrente erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Die Grundrente sollte wegen ihrer vielen Mängel und Ungerechtigkeiten am besten gar nicht eingeführt werden. Mindestens müssen im parlamentarischen Verfahren deutliche Korrekturen erfolgen, um den Kosten- und Bürokratieaufwand zu verringern. Insbesondere sollte die Grundrente nur für den zukünftigen Rentenzugang und nicht auch für den Rentenbestand gelten, so wie dies auch sonst bei rentenrechtlichen Änderungen regelmäßig der Fall ist. Da derzeit nur jur Lgatmvg kkvnb uqzq 89-Bsodlzha kdl kmvrytxchk 18 Otrhfngpexmpl kox Xyyjpxvqzrqglq mq Fbxas jivdbmhduu kjus, artvpsx qde pofqpz Bjoghssl azya iybhkajgoc Luckaegzgsyvkun.