Ich begrüße sehr, dass die Deutsche Flugsicherung und die Lufthansa bei den Arbeitsgerichten Klage gegen die geplante Arbeitsniederlegung durch die Gewerkschaft der Flugsicherung erhoben haben. Die GdF plant einen politischen Streik, der nach deutschem Recht unzulässig ist.
Ziel von Tarifverhandlungen und möglichen Streiks ist im deutschen Recht die Regelung von Arbeitsbeziehungen, zum Beispiel von Arbeitszeit und Entgelt. Dafür garantiert das Grundgesetz die Koalitionsfreiheit. Die GdF will aber Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Das ist unzulässig. Arbeitgeber erlassen xfz wgtdqdhaf mvihs Dyfblyz.
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