Ein Streik, dessen Ankündigung teilweise weniger als 24 Stunden beträgt, zeigt einmal mehr: Wir benötigen ein Arbeitskampfrecht, das gerade auch für die Infrastruktur angemessene Ankündigungsfristen, Schlichtungsregelungen und Abkühlungsphasen vorsieht. Der GDL-Vorsitzende, der trotz des weitreichenden Entgegenkommens der Bahn, einen Arbeitskampf um die Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde vom Zaun bricht, agiert ohne Rücksicht und unverhältnismäßig. Das ist ein Missbrauch des Arbeitskampfrechts, der nicht länger vom Gesetzgeber akzeptiert werden sollte.
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