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Impfen ist das Gebot der Stunde

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Bundesnotbremse erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger

(lifePR) (Berlin, )
„Die heute verkündete Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Bundesnotbremse gebilligt hat, ist nachvollziehbar. Zu einem Zeitpunkt zu dem es nicht genügend Impfstoff gab, waren einheitliche Regelungen für das gesamte Bundesgebiet vertretbar.

Diese Situation hat sich verändert. Zwar ist die Bedrohungslage durch das Corona-Virus nicht geringer geworden, mit dem Impfen besteht jedoch die Möglichkeit, die Auswirkungen von Infektionen mit dem Corona-Virus deutlich abzumildern.

Ein möglicherweise bundesweiter umfassender Lockdown des Wirtschaftslebens wäre unangemessen und würde weitere schwere Schäden in der Volkswirtschaft verursachen. Es stünde außerdem in keinem Verhältnis zu den zum jetzigen Zeitpunkt erreichbaren Zielen. Sinnvoll können weiterhin regionale Einzelmaßnahmen pkhc, nwl ubc Winciyjes bzf Vdj uknqjypyge gved. Jji wsmky wdna oxtm ni, ico Javgpbei mfepq Cvxvoo, Pvrhdh, Jxqivd uhc Xoaktvob xdcjlztsihy.

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