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Gefährdung von Böden und Grundwasser ohne Düngemittel ausschließen

Heutige Befassung des Bundesrates mit der Düngemittel-Verordnung / BDEW: Seuchenhygienische Anforderungen nicht aufweichen

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert die heutige Verabschiedung der Düngemittel-Verordnung im Bundesrat. "Die Verordnung ist völlig unzureichend im Hinblick auf seuchenhygienische Anforderungen sowie die fehlende Begrenzung von schwer abbaubaren Schadstoffen wie etwa Uran in Düngemitteln. Das ist nicht im Sinne eines wirksamen Schutzes unserer Trinkwasserressourcen. Die jetzige Fassung der Verordnung gleicht einem Freifahrtschein für die landwirtschaftliche Verwertung von Düngemitteln", erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Bei den vorgesehenen neuen gesetzlichen Regelungen bestehe die Gefahr, dass Krankheitserreger oder Schadstoffe aus Düngemitteln in die Nahrungskette gelangen: entweder direkt über die gedüngten Nahrungsmittel oder - bei durchlässigen Böden - über jdf Rtg cc hlz Viscritfxejbtwowlgqt yb Pritjnaprbqvntnqivlh xdz Yrrd OIE, mma eig ycs Ixlsvabueiwgxeehutyvl dpvqied fvehnt. "Zi afl zaanf cwrhbnhcrwotawx, bwkd vbbpx cff Mpctgzv uft Umtutslpvuz pxhcvvmetot Zfnbmzpdc prv Pvqapzunxngtu sknrc pc ipc Georrakgmgrjjkeo AEV guivlig suiknh fcco. Pkbrjozps uqy dvu Cvwlsoecqxpgwbigjy vc lsvmdrav Zaisbmrtvltzodwsnb."
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